Bücher u.a. zum Thema: Mutterleib

 

Längst hat sich aus biologischmedizinischer Sicht die Erkenntnis durchgesetzt, daß menschliches Leben nicht erst im Laufe der Schwangerschaft, sondern bereits zum Zeitpunkt der Keimzellenverschmelzung entsteht. Jede bewußt herbeigeführte Zerstörung dieses Lebens entspricht daher weder der humanen Verantwortung noch der gottesgeschöpflichen Ordnung. Der Mensch ist Mensch von Anfang an und steht unter dem Gebot der Ehrfurcht und des Schutzes. Ein moralisch gewissenhafter Arzt wird es sich daher nicht leicht machen, wenn er in einem Grenzfall unter Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen und der medizinischen und ethischen Vorraussetzungen gegen das Leben entscheiden muß.

Es gibt kein lebensunwertes Leben und auch keines, das so als eigener oder fremder Besitz gewertet werden dürfte, daß Menschen darüber verfügen könnten. Die Selbstverwirklichung des Menschen findet da ihre Begrenzung, wo anderes Leben gefährden wird. Werdendes Leben ist zwar ein Teil der Mutter, aber nicht ihr eigenes.

 

Gott hat eine Eigenbeziehung zum Ungeborenen und diese Beziehung sollten wir ehrfürchtig akzeptieren, willkommen- und gutheißen, nämlich dann, wenn eine Seele zurück zum himmlischen Vater will, genauso auch, wenn ein Kind zu uns auf unsere Erde kommen will.

 

Wir unterstützen daher das Bemühen der Ärzteschaft, die einer weiteren Liberalisierung der Abtreibung in unserem Land mehrheitlich ablehnend gegenübersteht.

Mit Recht hat der Präsident der Bundesärztekammer, Dr. Karsten Vilmar, in einer öffentlichen Auseinandersetzung die fragwürdig gewordene Gesellschaft „Pro Familia“ darauf hingewiesen, daß es auch nach der Neufassung des § 218 des Strafgesetzbuches kein Recht auf Abtreibung gibt. Er betonte ferner, „daß soziale Notlagen nicht durch die Tötung von Leben behoben werden können. Das Recht auf Leben gehört zu den Grundrechten. Es entspricht sowohl rechtsstaatlichen wie Ethnisch – moralischen Prinzipien, wenn das Leben unter dem besonderen Schutz der Gesellschaft oder des Staates steht, insbesondere dann, wenn es wehrlos ist“ (deutsches Ärzteblatt)

Der Göttinger Embryologe Professor Blechschmidt hat als Ergebnis seines wissenschaftlichen Forschens klar herausgestellt, dass der Mensch von Anfang an ein unverwechselbarer Mensch ist. Und keine Vorstufe eines Tieres und auch kein tierisches Durchgangsstadium beinhaltet. Es ist daher wissenschaftlich unhaltbar, beispielsweise vom Kaulquappenstadium der menschlichen Embryonalentwicklung zu sprechen. „Ein Mensch wird nicht Mensch, sondern er ist von der Entstehung – dem Verschmelzen der weiblichen Eizelle mit dem männlichen Samenfaden – weg ein Mensch, und zwar in jeder Phase seiner Entwicklung. Darüber hinaus haben Forschungen der pränatalen Psychiologie ergeben, daß der Mensch vor der Geburt eine seelische Dimension besitzt. Aller Beobachtungen nach kann das Seelenleben des Kindes hier schon nachhaltig geprägt werden. Wahrscheinlich können Sinneseindrücke auch gespeichert werden, welche dann die Gestaltung des späteren Lebens mit beeinflussen. Diese Erkenntnis - dank neuerer Methoden – bestätigten, was eigentlich jahrtausendelang schon Weisheitsgut der Menschheit war und ist, und ebenso eine Feststellung der Heiligen Schriften ist: Es besteht eine lebensnahe und seelisch intensive Beziehung zwischen Mutter und Kind sowie zwischen Schöpfer und Dir: „Denn Du hast mich gebildet im Mutterleibe.“

Die Erfahrung der seelsorgerlichen Beratung zeigt, daß der bewusste Wille der Frau und ihr tiefer liegendes seelisches Bedürfnis oft nicht übereinstimmen.

Eine 18 jährige wurde von ihrem Freund im Stich gelassen. Daraufhin drängten ihre Eltern auf Abtreibung und versagten ihr jedes Verständnis. Sie sah für sich – solcherart von allen im Stich gelassen – und ihr Baby keine vernünftige Alternative und war von der Logik her zum Schwangerschaftsabbruch entschlossen, obgleich sie offen zugab, daß sie sich 2 Monate lang auf ihr eigenes Kind sich sehr gefreut habe. – Es gelang in diesem Fall über eine christliche Gemeinde, die Konfliktsituation zu entschärfen, indem die Betroffene für 2 Jahre lang liebevoll aufgenommen wurde in einer christlich gesinnten Familie und bei der Schulbehörde wurde erreicht, daß sie während dieser Zeit das Abitur (Matura) nachholen konnte. Dieser menschliche Beistand wirkte so entlastend auf die Psyche des Mädchens, daß die seelische Grundbefindlichkeit durchbrochen werden konnte und echte Freude und ehrliche Muttergefühle hinzukamen und kein Gedanke und kein Wille mehr zum Thema Abtreibung vorhanden war.

Daß rationale Überlegungen und systematisches Handeln letztendlich in einer Partnerbeziehung nicht ausreichen, zeigt auch das Beispiel einer Ehefrau, welche die Pille heimlich wegließ, ohne ihrem Mann davon zu sagen, mit dem Ziel: schwanger zu werden. Das untergründige Urverlangen brach stärker hervor und überlagerte die Möglichkeit der willensmäßigen Steuerung.

 

Die Verantwortung des Mannes

 

In der beratenden Seelsorge wird auch vielfach deutlich, daß eine Schwangerschaft als solche noch keine Konfliktsituation darstellt, die selbst unter schwierigen Umständen eine Abtreibung „vorprogrammiert“. Äußere Überlastungen können vorhanden sein, treffen aber nicht den Kern des Konfliktes. Die Frau ist vor allem oft abhängig von den seelischen Zwängen der Umwelt und der Gesetzgebung und dem männlich dominierten Denkschema der sie umgebenden Personen.

Ich möchte daher nachdrücklich den Partner der Frau/ des Mädchens in diese Überlegungen miteinbeziehen, denn er steht der Schwangeren als Bezugsperson am nächsten, unter anderem, weil er an diesem Zustand aktiv mitwirkte.

Ich wage die Aussage, daß eine große Zahl der Hilfesuchenden vom männlichen Partner genötigt werden und nur unter Zwang zum Eingriff bereit sind. Wäre unsere Gesellschaft, der Partner sowie die Familie feinsinniger, fühlfähiger, fühlbereiter, sensibler, was innere Wahrnehmungen anbelangt, verantwortungsbereiter, partnerschaftsfähiger oder wenigstens menschlich fair, dann würde manch eine Frau freudiger bereit sein, ihr Kind auszutragen. Die Tötung ungeborenen Lebens ist für die Frau keineswegs die Herstellung des ursprünglichen Zustandes, sondern in vielen Fällen verlieren die Betroffenen einer Abtreibung die Achtung vor sich selbst und dem Partner sowie vor der restlichen Familie. Es folgt innerlich wahrgenommenen „Unfreiheit, Erniedrigung, ec.“ bei allen Beteiligten, - Wahrnehmungen, zu denen nicht jede oder jeder sich bekennt. Viele – vor allem Männer – weichen der Verantwortung aus und gehen mit einem schlechten Gewissen dem Kind, der Frau und ihren Eltern aus dem Weg. (Oder die Männer provozieren Streit und verletzte Gefühle bei der ohnehin daniederliegenden wundgeschlagenen Frau, auf Grund der zusätzlichen Verletzungen zieht sich die betroffene Frau ganz in ihr selbstgewähltes Schneckenhaus zurück, oftmals für den Rest ihres gesamten Lebens.)

Nichts ist unerträglicher, als in dieser Lebensphase – dem betrauern eines Kindes – allein gelassen zu werden. Die Verantwortung für entstehendes Leben hat der Mann gleichermaßen wie die Frau auf sich zu nehmen (meines Erachtens noch stärker, weil er meist auch im Vorfeld des Geschehens der Bestimmende war).

 

Einem „menschenunwürdigen Gebärzwang“ unterliegen Frauen in unserer Gesellschaft nicht

 

- oder doch?

Die heutige Frau ist – laut gesellschaftlichem Bild – modern, mündig und so emanzipiert, daß sie vor einer jeden intimen Begegnung die volle Entscheidungs- und Verhütungsfreiheit hat, und auch die wirtschaftlichen Mittel, diese sich zu bezahlen, ebenso die Courage, sich diese zu besorgen.

Doch spielt hier das Verhalten des Mannes eine ausschlaggebende Rolle. Die Verantwortung für ungeborenes Leben beginnt nicht erst nach dem Eintritt der Schwangerschaft, sondern lange vor einer Vereinigung beider Partner.

Wo es keinen zwang zum Geschlechtsverkehr gibt, gibt es auch keinen „Gebärzwang“. Dennoch stehen sehr viele Partner unter Druck, sei es gesellschaftlicher, familiärer, partnerschaftlicher, alkohol- und andere Drogen, wirtschaftlicher ec Art. Manche Partnerin/ mancher Partner läßt den Geschlechtsakt über sich ergehen, zB „um ihn nicht zu verlieren“ oder „er hat eheliche Rechte an mir“ usw.

Alle unterdrückten Partner sollten sich befreien von dem unangebrachten Joch, denn auch ihnen steht die Freiheit und ihre Entscheidungsfreiheit zu, unbedrängt ihren innersten Gefühlen und Wünschen in jeder – erst recht in dieser – Hinsicht nachgehen zu können. Die Frau wird für sich entscheiden, ob sie aufnahmebereit ist oder lieber verhüten möchte. Ihr Partner wird für sich entscheiden, ob er zeugungsbereit ist oder doch lieber er die Verhütung der Folgen seiner Sexualität übernehmen wird. Einfühlsam sollten sich die Partner begegnen in beiderseitigem Einvernehmen.

 

Sollte aus einer medizinischen Notsituation heraus ein Abbruch einer Schwangerschaft unumgänglich sein, dann trift dieser schwere Lebenseinschnitt beider Partner und das Ungeborene.

Mann und Frau stehen vor dem Geschehen des Todes oder des Tötens des gemeinsamen Kindes. In den seltensten Fällen entwickelt ein Betroffener dazu keine Schuldgefühle.

So wie die Sexualität gemeinsam erlebt wird, sollte auch die Trauer um das gemeinsame Kind gemeinsam verarbeitet werden, denn so hat die Partnerschaft die größte Chance, an der Trauer um das gemeinsame Kind nicht auch noch zu zerbrechen.

Es ist gut, wenn diese Trauerarbeit jetzt und gemeinsam geschieht und bis zur inneren Beruhigung durchgehalten wird, sonst bricht dieses Problem im nachfolgenden Lebensverlauf immer wieder neu auf -

insbesondere in den Wechseljahren, wenn ein Kind in der Familie und Freundeskreis geboren wird, zum Todes- und Geburtstag des verstorbenen Kindes und im Angesicht des eigenen Todes.

Die gemeinsame Suche nach innerem Frieden wirkt verbindend und schenkt eine neue Gemeinsamkeit. Wenn dann aus Schuldwirklichkeit für beide Vergebung wird, dann ist alles für die gemeinsame Zukunft offen. Im Aushalten des Schmerzes und durch die Annahme göttlicher Vergebungsbereitschaft wächst eine bislang unbekannte innere Kraft, welche ausschlaggebend in die zukünftige Lebensgestaltung mit einfließt.

Nicht zuletzt wird es Aufgabe der christlichen Gemeinde und von Selbsthilfegruppen und therapeutischen Fachleuten sein, Beratungs- und Hilfseinrichtungen zu schaffen, und durch „Heimatluft“ eine Atmosphäre des Vertrauens zu schaffen, in die in Zukunft Kinder ohne Not geboren werden können. Eine gute christliche Gemeinde vermittelt in besonderer Weise, was der „Friede Gottes“ in diesem Zusammenhang aussagen will.

Pfarrer Gerhard Naujokat

Generalsekretär des Weißen Kreuzes

 

 Das ungeborene Kind erreicht zwischen der 21. - 24. Schwangerschaftswoche - also während des 6. Schwangerschaftsmonats - ein
Gewicht von ca. 500g - 800g.
Als Fehlgeburt (Abort) bezeichnet man totgeborene Babys unter 500 g, es wird dann noch einmal unterschieden in frühe Fehlgeburt (bis zur 12. SSW) und späte Fehlgeburt (bis zur 25. SSW).
Wenn Ihr Kind weniger als 500 g (in manchen Bundesländern weniger als 1000 g) auf die Waage bringt, gilt dieses ihr Kind als "nicht bestattungspflichtiges Kind", d.h. die Klinik hat  grundsätzlich die gesetzlich geregelte freie Wahl, ob ihr Kind für Transplantationen, zur Forschung verwendet oder an die Industrie verkauft oder zusammen mit dem klinischen Organabfall entsorgt wird, d.h. in der Regel: Verbrennung in einer Müllverbrennungsanlage. Diese Rechte inkl. dem Bestattungsrecht sind Bundesländersache. Zunehmen häufiger erbitten Eltern, ihr nicht bestattungspflichtiges Kind bestatten dürfen. Diesem Wunsch entsprechend verändern zunehmend mehr Kliniken ihr Verhalten dem nicht bestattungspflichten Kind gegenüber und bieten von sich aus zB eine Sammelbestattung für "nicht bestattungspflichtige Kinder" an. In den meisten Bundesländern gibt zwar noch keine entsprechenden Gesetze, sondern nur Empfehlungen der zuständigen Gremien. Klären Sie daher vor dem Tod ihres Kindes für sich, welchen Weg Sie für sich und ihr Kind gehen wollen! Wertvolle weitere Hinweise finden Sie auf www.sonnenstrahl.org
 (u.a. den Muttersegen für Schwangere, eine Sammlung von Grabfeldern für nicht bestattungspflichtige Kinder oder Informationen zu einer weltweiten Trauerstunde für Angehörige von verstorbenen Kinder - egal, wie alt das Kind geworden ist - alle Jahre wieder im Dezember!) 

 

Diese HP ist ein Teil von www.sonnenstrahl.org! Unser Haftungsausschluß 

beachten Sie bitte unsere Übersetzungshinweise  Impressum und Ansprechpartner   Bankverbindung 

Datenschutzerklärung
Gratis Homepage von Beepworld
 
Verantwortlich für den Inhalt dieser Seite ist ausschließlich der
Autor dieser Homepage, kontaktierbar über dieses Formular!